VPRT stellt Eckpunktepapier zur Digitalumstellung vor

Alles über Kabelanschluss und DVB-C. Hier gibts Infos über die Pakete von Vodafone, Unitymedia und anderer Kabelnetzbetreiber.
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maadien
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VPRT stellt Eckpunktepapier zur Digitalumstellung vor

Beitrag: # 4033Beitrag maadien »

VPRT stellt Eckpunktepapier zur Digitalumstellung vor -

Grundverschlüsselung 'Voraussetzung'
der VPRT hat heute ein zweiseitiges Eckpunktepapier vorgestellt zur Umstellung von analoger auf digitaler Sendetechnik vcrgestellt. Die Punkte im Einzelnen:

1. Die derzeitigen Kapazitätsengpässe im Kabel (analog und inzwischen zunehmend auch digital) müssen schnell überwunden werden. Hierzu bedarf es eines konkreten
Umstiegsplanes von Analog auf Digital, der die einzelnen Schritte verbindlich definiert, alle bisher analog verbreiteten Sender/Anbieter diskriminierungsfrei berücksichtigt und notwendige Kommunikationsmaßnahmen konkret einplant. Dieser setzt ein gemeinsames Vorgehen aller Marktpartner im Kabelmarkt voraus. Beim Umstieg ist insbesondere die Meinungs- und Anbietervielfalt zu erhalten.

2. Die Kabelnetzbetreiber werden aufgefordert, für Rundfunk und Mediendienste ausreichend Kapazität zur Verfügung zu stellen. Entgegen früherer Versprechungen ist inzwischen auch im digitalen Kabel für die ersten privaten Sender/Angebote kein Platz mehr vorhanden. Sind weitere Kapazitäten etwa für neue Standards wie HDTV oder Triple Play erforderlich, müssen die Netze unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten bedarfsgerecht und zukunftsorientiert ausgebaut werden.

3. Die vertikale Integration, bei der die Netzbetreiber Inhalt und Infrastruktur aus einer Hand anbieten, eröffnet ein besonderes Gefährdungspotenzial für den diskriminierungsfreien Zugang und bei den Konditionen der Weiterverbreitung. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung eigener Inhalte durch den Netzbetreiber muss verhindert werden. Der derzeitige § 52 des Rundfunkstaatsvertrages ist entsprechend anzupassen, um die Verbreitung der vom Netzbetreiber unabhängigen Inhalteanbieter zu sichern.

4. Der Analog-Digital-Umstieg kann inselweise unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine wirtschaftlich vertretbare Mindestreichweite an Haushalten digital erreicht wird. Ein detailliertes Umstiegsszenario soll anhand der Ergebnisse eines Pilotprojektes entwickelt
werden, das noch in diesem Jahr eingeleitet werden muss. Die konkreten Voraussetzungen für das Pilotprojekt sind in Abstimmung mit den Programmveranstaltern und Anbietern zu
definieren. Die gemachten Erfahrungen sollten im Anschluss gemeinsam mit der Politik evaluiert werden und dienen als Basis fär die Festlegung eines abgestimmten Zeitplans, bei dem der dann konkret definierte Umstiegszeitpunkt auch vor 2010 liegen kann.

5. Eine Abschmelzung analoger Kapazitäten ist abzulehnen bzw. auf landesfremde dritte Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beschränken. Allenfalls kann eine
Abschmelzung auf Basis eines einheitlichen und verbindlichen Konzepts erfolgen. Simulcastphasen in den definierten Umstiegsgebieten sind aus Kosten- und Kapazitätsgränden knapp zu bemessen.

6. Die Grundverschlüsselung ist in der digitalen Verbreitung eine elementare Voraussetzung, um die Signale der Programme/Anbieter vor unerlaubtem Zugriff zu schützen und damit auch künftig hochwertige Inhalte erwerben zu können (z. B. Filme/Sport). Gleichzeitig schafft sie die technische Basis für neue Geschäftsmodelle und individuelle Adressierung. Eine verschlüsselte Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Programmanbieter möglich.

7. Der nach dem kompletten Umstieg durch die sogenannte digitale Dividende erreichte Kapazitätsgewinn im Kabel muss im Wesentlichen durch Rundfunk- und Mediendienste genutzt werden. Eine Vorab-Festlegung fär die Nutzung der danach verfägbaren Kapazitäten ist zu vermeiden, sondern soll nachfrageorientiert erfolgen. Den Programmveranstaltern und Anbietern, die am Migrationsprozess teilnehmen und damit die Digitalisierung unterstätzen, ist auch nach dem Umstieg eine langfristige Verbreitung im Kabel zu gewährleisten.

8. Der digitale Umstieg in Deutschland kann durch eine technikneutrale Förderung unterstützt werden.

9. Die Programmveranstalter und Anbieter erwarten eine Verständigung mit den Netzbetreibern über faire, für beide Seiten wirtschaftliche vertragliche Konditionen. Der Wert des Inhaltes ist den Veranstaltern entsprechend zu vergäten. Dies muss in der digitalen Welt
dazu führen, dass alle Veranstalter an der Vermarktung ihrer Programme gegenüber dem Endkunden partizipieren.

10. Im digitalen kann im Unterschied zum analogen Kabel pro Kanal eine Vielzahl von Programmen und Angeboten verbreitet werden. Daher können digitale Entgeltmodelle der Kabelnetzbetreiber nicht darin bestehen, die analogen Tarife entsprechend dem Kapazitätsgewinn zu vervielfachen. Vielmehr mässen die Einspeisekonditionen angesichts des Kapazitätsgewinns durch die Digitalisierung sehr genau hinsichtlich der telekommunikationsrechtlichen „Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung“ überprüft und entsprechend anteilig reduziert werden.

11. Die Forderung der Kabelnetzbetreiber nach einer Angebotspflicht für Inhalteanbieter („Must Offer“) geht völlig an den Marktrealitäten vorbei. Nach wie vor sehen sich die Inhalteanbieter einem monopolistischen Netzbetreiber gegenüber, der den Zugang zu Infrastruktur kontrolliert. Eine Angebotspflicht kollidiert mit den vertraglichen Verpflichtungen beim Rechteerwerb und stellt einen unzulässigen Versuch dar, in das originäre Geschäftsmodell der Sendeunternehmen und Mediendiensteanbieter regulatorisch einzugreifen.

12. Unter diesen Prämissen werden die Mitglieder des Fachbereichs Fernsehen die Digitalisierung des Kabels auf der Grundlage eines von den Marktpartnern gemeinsam getragenen, verbindlich vereinbarten Umstiegskonzeptes aktiv unterstützen. http://www.vprt.de
http://www.satnews.de/mlesen.php?id=3580
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Gast

Beitrag: # 4038Beitrag Gast »

Da es vorwiegend ums Kabel geht, verschieb ichs => Kabel
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