Quelle: http://www.lmk-online.de/default.asp?in ... asp?id=380Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat zwei Ausgaben der im Nachtprogramm von Sat.1 ausgestrahlten Call-in-Sendung „Quiznight“ im Rahmen aufsichtsrechtlicher Verfahren beanstandet.
Gegenstand der Verfahren waren zwei Sendungen von Ende November bzw. Anfang Dezember letzten Jahres. In einer der Sendungen waren die Zuschauer durch irreführende Aussagen der Moderatorin, die das Ende der Sendung mehrfach weit vor seinem tatsächlichen Eintreffen angekündigt hatte, unter Zeitdruck gesetzt worden. Im anderen Fall kam eine Spielvariante zum Ein-satz, die in den von Sat.1 im Internet und im Videotext veröffentlichten Teil-nahmebedingungen nicht erläutert worden war.
Die Versammlung der LMK sieht hierin einen Verstoß gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten allgemeinen Programmgrundsätze i. V. m. Vorga-ben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Normen werden in Bezug auf Sendungen wie „Quiznight“ durch von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten bereits 2005 beschlossene Anwendungs- und Auslegungsregeln für die Aufsicht über Fernsehgewinnspiele konkretisiert, deren Vorgaben mit den privaten Rundfunkveranstaltern abgestimmt worden waren. Hiernach ist ein Veranstalter u. a. zur Veröffentlichung umfassender Teilnahmebedingungen verpflichtet, irreführende Aussagen in einer Sendung oder der Aufbau nicht vorhandenen Zeitdrucks sind unzulässig.
LMK beanstandet Sat.1-Quiznight
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Und mal wieder beschäftigen sich die Medienwächter mit dem Thema Call-In. Der Grund ist viele Zuschauer sind sich sicher, dass sie von Gewinnspielanbietern geneppt werden. Deshalb haben sie Vertreter der betroffenen Sender an diesem Donnerstag in München zu einem sehr ernsten Gespräch gebeten.
http://www.satundkabel.de/modules.php?o ... =0&thold=0
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