Quelle: http://www.lfk.de/Keine Fernsehlizenz für das Programm BTV4U
Verwaltungsgericht lehnt Klage der RNC ab und bestätigt die Entscheidung der LFK
Stuttgart, 23. März 2007 - In seiner heute im Tenor veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird die Klage des Veranstalters RNC gegen die Versagung einer Fernsehlizenz abgewiesen.
Im Frühjahr 2003 hatte die Regio Network Communication GmbH & Co. KG (RNC) mit dem Geschäftsführer Thomas Hornauer eine Fernsehlizenz von der LFK für das Programm BTV4U erhalten, die allerdings auf ein Jahr befristet und aufgrund bestehender Zweifel insbesondere in Bezug auf die Erfüllung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen mit zahlreichen Auflagen versehen war. In den Folgemonaten ergaben sich immer mehr Hinweise darauf, dass gegen diese Auflagen verstoßen wurde und insbesondere der Geschäftsführer sich nicht an die von ihm abgegebene Erklärung hielt, seine sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Befugnisse ausschließlich gegenüber den bestellten Geschäftsführern wahrzunehmen und sich einer direkten Einflussnahme auf einzelne Mitarbeiter, insbesondere zu programmlichen Fragen zu enthalten. Im August 2004 stellte die LFK den Auflagenverstoß förmlich fest und lehnte den Verlängerungsantrag ab.
Damit lief die Fernsehzulassung am 31.12. 2004 aus, das Programm wurde eingestellt. Ein gegen diese Entscheidung angestrengtes Eilverfahren scheiterte sowohl vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof. Auch in der nun vorliegenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Hauptsacheverfahren wird die Entscheidung der LFK bestätigt und die Klage der RNC abgewiesen. Danach hat die RNC keinen Anspruch auf die angestrebte Verlängerung der Lizenz und ist auch mit ihrem Ziel gescheitert, die von der LFK erteilten Auflagen anzugreifen. Das Gericht bezog hierbei insbesondere auch die von der LFK vorgenommene Anhörung der Mitarbeiter ein und lehnte den Antrag der RNC auf erneute Zeugenvernehmung ab.
Entzug der Sendelizenz für BTV4U ist rechtskräftig
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Mein Senf dazu...
DEMNÄCHST WIEDER NEU!!!
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