Ein Bundesrichter in Los Angeles hat festgestellt, dass die WB-Serie um den „jungen Superman“ möglicherweise die Copyright-Rechte von Superboy-Comic Erfinder Jerome Siegels Tochter und Witwe verletzt.
In einem Eilverfahren am 23. März 2006 stellte Bundesrichter Ronald S.W. Lew jetzt fest, dass Joanne Siegel und Laura Siegel Larson, rückwirkend vom 17. November 2004, die Rechte an Superboy zurückerhalten haben.
Das Urteil des Bundesrichters in der Copyright Klage gegen Time Warner, Warner Brothers und DC Comics stellt nun ihr Eigentum an allen „Smallville“ Episoden, die seit November 2005 ausgestrahlt wurden, in Frage.
Den Antrag der Angeklagten auf ein Urteil gegen die Copyright Verletzung lehnte der Bundesrichter ab. Warner Brothers kündigte daraufhin an, dass sie in Berufung gehen werden. Die Frage ob „Smallville“ tatsächlich das Copyright von Superboy verletzt ist immer noch unbeantwortet und es wurde bisher noch kein Prozesstermin festgelegt. In dem Antrag auf ein beschleunigtes Teil-Urteil haben Larson und Siegel nicht nach einem Urteil für Copyright Verletzung gefordert. Der Bundesrichter stellte fest, dass für ein Urteil in der Copyright Frage eine genauere Überprüfung der Fakten stattfinden müsse, dennoch seien bisher genug Fakten vorhanden, die dafür sprechen, dass der Smallville-Charakter Superboy ist.
Lew fügte in einer Fußnote hinzu: „In den Superboy Comics befindet sich eine Plakatwand an einer ländlichen Straße die 'Willkommen in Smallville! Heimat von Superboy' verkündet.“ Warner Brothers betonte, dass sich die Klage ausschließlich auf Superboy und nicht Superman bezieht. „Darüber hinaus wird das Urteil nicht die Serie Smallville betreffen, die auf der Beschreibung des jungen Superman basiert, der vor der Superboy Publikation in 1944 existierte und deswegen ist sie nicht Gegenstand des Urteils, selbst wenn es rechtskräftig ist.“
Marc Toberoff, der Siegel und Lauren vertritt, teilte Daily Variety mit, dass die einzigen Schilderungen von einem jungen Superman, die vor 1944 existierten, ihn als Baby und Kleinkind zeigen. „Jerry Siegels Superboy fokussiert auf Superboys Verhältnis zu seinen Eltern und seinen Abenteuern mit Klassenkameraden in einer kleinen Stadt, die in Superboy Nr.2 Smallville getauft wurde.“, fügte Toberhoff hinzu.
Der streit um das Eigentum an Superboy begann bereits 1938. In diesem Jahr wurde der erste Superman Comic publiziert, der auf Siegels und Zeichner Joseph Shusters Geschichte basierte. Einige Monate später bot Siegel DC Comics einen neuen Superboy Comicstrip an, der abgelehnt wurde. Bevor er 1943 der Army beitrat versuchte er es, erfolglos, noch einige male. Während Siegel 1944 im Pazifik stationiert war publizierte DC Comics Superboy, was in einer Klage resultierte. Das Urteil setzte Siegel als alleinigen Besitzer von Superboy fest. Siegel verkaufte daraufhin die Rechte an Superboy und Superman an National Comics Publications, den Vorgänger von DC Comics.
Siegel und Shuster klagten 1973, um die Rechte an Superman wiederzuerlangen. Sie verloren diese Klage zwei Jahre später und starteten eine Kampagne gegen DC Comics und den Superman Film, um gegen ihre Behandlung von DC Comics zu protestieren. Warner Communications gab schließlich nach und zahlte ihnen eine Rente und erkannte sie als Mit-Erfinder an. Shuster starb 1992 und Siegel folgte ihm 1996.
Das Superboy Copyright, das ursprünglich für 28 Jahre festgelegt wurde, wurde in den 70er Jahren für weitere 28 Jahre erneuert. Der US-Kongress änderte 1976 das Copyright Gesetz und verlängerte die Erneuerungskonditionen von 28 auf 47 Jahre, was Autoren und deren Erben erlaubt die Copyright Rechte in der verlängerten Zeit zu erneuern. Ende 2002 gaben Siegel und Larson bekannt, die 2 Jahres Frist einhaltend, dass sie DC Comics das Copyright an Superboy kündigen und es selber wiedererlangen wollen.
Im August 2004 teilte DC Comics den beiden mit, dass sie die Gültigkeit der Kündigung bestreiten und jedem Versuch die Rechte an Superboy ausnutzen zu wollen energisch entgegen treten werden. Siegel und Lauren erhoben daraufhin Klage.
Time Warner und die übrigen Angeklagten stellten der Superboy Klage entgegen, dass Superboy nur eine junge Version von Superman sei und die Rechte an Superboy allein ihren Vorgängern zustehen. Doch Bundesrichter Lew sagte, dass diese Argumente wenig überzeugend wären im Rückblick auf das Urteil von 1947. Lew merkte weiterhin an, dass das Urteil von 1947 auf Zeugenaussagen von direkt Beteiligten im ursprünglichen Streit beruhte.
„Der Versuch der Angeklagten Superboy lediglich als Ableitung von Superman hinzustellen steht im Kontrast zum Urteil von 1947, indem Richter Young festlegte, dass es DC Comics untersagt ist Superboy zu vertreiben, zu verkaufen und zu veröffentlichen, da Siegel der alleinige Besitzer des Charakters war.“, sagte Lew.
„Das Argument der Angeklagten widerspricht außerdem der Tatsache, dass Siegel seine Superboy Rechte 1948 an National Comics verkauft hat. Wenn Superboy nicht mehr als eine Ableitung gewesen wäre, dann hätte Siegel keine Rechte an Superboy übertragen können.“
Der Bundesrichter merkte außerdem an, dass sich die Vorgänger der Angeklagten in früheren Prozessen, wie dem Siegel-Schuster Prozess von 1973, auf das Urteil von 1947 berufen hätten. „Die Angeklagten nehmen nun die inkonsequente Position ein, dass dieses Gericht nicht an Urteile des Landsgerichts gebunden sei, wenn sie sich auf Superboy beziehen.“
Siegel und Larson Vertreter Marc Toberoff ist ein Spezialist auf dem Gebiet geistiges Eigentum. Er vertrat bereits Robert B. Clark in seiner Klage gegen Warner Brothers, wegen Copyright Verletzung des Films „Moonrunners“, da die Serie „The Dukes of Hazzard“ auf diesem Film basiert. Die beiden Parteien einigten sich auf eine Summe von etwa 17,5 Millionen US-Dollar.
Quelle: http://www.serienjunkies.de
'Smallville': Prozess wegen Copyright Verletzung
News zu neuen Staffeln von Serien, Neustarts und Comebacks.
Zudem eine Heimat von Diskussionen zu Dokumentationen.
Zudem eine Heimat von Diskussionen zu Dokumentationen.
Zurück zu „Serien und Dokus im TV“
Gehe zu
- MBO - Satellitenwelt
- ↳ ASTRA 19,2° Ost
- ↳ ASTRA 23,5°Ost
- ↳ ASTRA 28,2°Ost
- ↳ Eutelsat Hotbird 13°Ost
- ↳ Sat-DXer Forum
- ↳ 1: SAT-News
- ↳ ABS-2/ 2A - 75,0° Ost
- ↳ G-Sat 7/ 18 - 74,0° Ost
- ↳ Intelsat 22 - 72,1° Ost
- ↳ Eutelsat 70B - 70,5° Ost
- ↳ Intelsat 20, 68,5°Ost
- ↳ Intelsat 17 - 66,0°Ost
- ↳ Intelsat 906, 64,2°Ost
- ↳ Intelsat 15, 63,2°Ost
- ↳ Intelsat 902, 62°Ost
- ↳ Intelsat 33e, 60°Ost
- ↳ NSS-12 - 57,0° Ost
- ↳ G-Sat 8/ 16 - 55° Ost
- ↳ Yamal 402 - 54,9° Ost
- ↳ Express AM 6 53°Ost
- ↳ Yahsat 1A - 52,5° Ost
- ↳ TurkmenÄlem MonacoSat - 52,0° Ost
- ↳ Belintersat 1 - 51,5° Ost
- ↳ Türksat 4B - 50,0° Ost
- ↳ Afghansat 1/Eutelsat 48D - 48,1° Ost
- ↳ Intelsat 10 - 47.5° Ost
- ↳ --
- ↳ AzerSpace 1 / Africasat-1A - 46,0° Ost
- ↳ Intelsat 12 - 45,0° Ost
- ↳ Türksat 3A/4A, 42°Ost
- ↳ Express AM7, 40°Ost
- ↳ Hellas Sat 2 39°Ost
- ↳ Paksat 1R, 38°Ost
- ↳ Eutelsat 36B/36C (AMU1) - 36,0° Ost
- ↳ Eutelsat 33C/33E - 33,1° Ost
- ↳ Astra 5B - 31,5° Ost
- ↳ Türksat 5A, 30,9° Ost
- ↳ Arabsat 5A, 30,5°Ost
- ↳ Badr 4,5,6,7 - 26°Ost
- ↳ Eutelsat 25B / Es'hail-1 - 25,5° Ost
- ↳ Eutelsat 21B - 21,6° Ost
- ↳ ---
- ↳ Eutelsat 16A - 16,0° Ost
- ↳ Eutelsat 10A - 10,0° Ost
- ↳ Eutelsat 9B - 9,0° Ost
- ↳ Eutelsat 7A/ B - 7,0° Ost
- ↳ Astra 4A / SES-5, 4,9°Ost
- ↳ Eutelsat 4A - 4,0° Ost
- ↳ Eutelsat 3B, 3,1° Ost
- ↳ Rascom QAF 1R, 2,9°Ost
- ↳ ---
- ↳ BulgariaSat-1 - 1,9° Ost
- ↳ Thor 5/6, 0,8°West - Intelsat 10-20, 1°West
- ↳ ABS-3A - 3° West
- ↳ Amos 2/3 & Thor 3, 4°West
- ↳ Eutelsat 5 West A - 5,0° West
- ↳ Eutelsat 7 West A/Nilesat 101/102 - 7,0° West
- ↳ Eutelsat 8 West A / Telecom 2D - 8,0° West
- ↳ Express AM44, 11°West
- ↳ Eutelsat 12 West A - 12,5° West
- ↳ Express A4, 14°West
- ↳ Telstar 12 15°West
- ↳ Intelsat 901 18°West
- ↳ Intelsat 603, 20°West
- ↳ NSS 7 22°West
- ↳ Intelsat 905 24,5°West
- ↳ Intelsat 907 27,5°West
- ↳ Intelsat 25 31,5°West
- ↳ Hispasat 1C/1D/1E - 30,0° West
- ↳ Hylas 1 - 33,5° West
- ↳ Intelsat 903 34,5°West
- ↳ NSS-10/Telestar 11N - 37,5°West
- ↳ Intelsat 11 - 43,1° West
- ↳ Intelsat 14 45°West
- ↳ Intelsat 1R - 50,0° West
- ↳ Intelsat 1R, 50,1°West
- ↳ Intelsat 707, 53°West
- ↳ Intelsat 805, 55,5°West
- ↳ Intelsat 9 - 58,0° West
- ↳ Amazonas, 61°West
- ↳ HD-TV
- ↳ HD +
- ↳ UHD-TV
- MBO - Empfangswelt
- ↳ Kabel
- ↳ Vodafone (Kabel Deutschland)
- ↳ Unitymedia
- ↳ Antenne
- MBO - Fernseh- und Medienwelt
- ↳ Deutsches Fernsehen
- ↳ Quotennews
- ↳ Fernsehen allgemein
- ↳ Österreich und Schweiz
- ↳ Großbritannien und Irland
- ↳ Serien und Dokus im TV
- ↳ Pay-TV Forum
- ↳ Sky Deutschland
- ↳ Streaming
- ↳ Netflix
- ↳ Amazon Prime Video
- ↳ Disney+
- ↳ Paramount+
- ↳ RTL +
- ↳ Joyn
- ↳ Magenta TV
- ↳ Waipu.TV
- ↳ IP-Dienste
- ↳ Radio
- ↳ DAB+
- ↳ Medien-Welt
- ↳ CD/DVD/BluRay
- ↳ Computer, Internet, Games&Co
- ↳ MBO Technik
- MBO - Senderwelt
- MBO - Musikwelt
- ↳ Musik allgemein
- ↳ Musikfernsehen: Deutschsprachig
- ↳ Deluxe Music
- ↳ MTV (und VIVA)
- ↳ Musikfernsehen: International News
- ↳ Musikfernsehen International - Die Sender
- MBO - Gesprächswelt
- ↳ Smalltalk
- ↳ Einkaufen (Supermärkte und mehr)
- ↳ MBO Forenspiele
- ↳ Sport allgemein
- ↳ Zeitgeschehen
- MBO - Intern
- ↳ Briefkasten
- ↳ Neue User / User pausiert