Handelsrechtliche Bezeichnung verwenden
Namensstreit zwischen FFH und HR beigelegt
Hörfunk | Januar 1984
Der seit Monaten schwelende Namensstreit zwischen Radio FFH und dem Hessischen Rundfunk (HR) endete am 21. Dezember 1989 mit einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Radio FFH und seine Gesellschafter verpflichteten sich, künftig die Bezeichnung Funk und Fernsehen Hessen oder Privat-Funk und Fernsehen Hessen nicht mehr zu verwenden, sondern nur noch unter der handelsrechtlichen Bezeichnung Radio|Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG aufzutreten. Der Programmname Radio FFH bleibt unverändert.
Der HR will auf eine vergleichsweise Beendigung der Streitigkeiten hinwirken, die sich im Zusammenhang mit dem Namensstreit zwischen der Anwaltskanzlei Dr. Fritze und Kollegen und FFH-Geschäftsführer Gebhard Ohnesorge ergeben hatten.
Weitere Informationen unter
lagis-hessen.de
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Meine Vermutung ist, dass sich der HR an dem Wort "Fernsehen" in FFH störte und dagegen klagte, die Verwendung bei einem Radiosender sei irreführend. Schließlich war Fernsehen noch in öffentlich-rechtlicher Hand, Private noch in den Kinderschuhen und Satelittenempfang noch genehmigungspflichtig.