Hab gestern mal durchgezappt, und dabei ist mir aufgefallen, dass die KD Englisch-Versionen von Nat Geo, AXN, Sailing Channel, Extreme Sports, ESPN und Boomerang als verschlüsselt angezeigt wurden. Die KD Home-Versionen liefen jedoch tadellos. Obwohl beide doch die gleichen PIDs haben, zumindest beim Bild.
Mir wurde heute mitgeteilt, dass das ganze "lizenzrechtliche Gründe" hat.
Dennoch ist mir die Begründung nicht ganz schlüssig.
"In der Vergangenheit konnte man diese Sender nur wegen eines technischen Problems auch als Kabel Digital Home Kunde empfangen. Dieses Problem wurde behoben."
Also das ist wirklich ganz schwach. KDG sollte sich schämen.
So gut ich mich auch mit meinem Informant(oder Informantin, das sag ich nicht ) versteh, aber diese Begründung ist doch der letzte Rest. Technische Probleme dieser Art brauchen sicher keine 2 Jahre, um sie zu beheben. Das ist einfach nur eine billige Begründung.
Die Struktur des KDG-Digitalangebots ist jedenfalls unterirdisch schlecht. Da herrscht dringender Änderungsbedarf. Wäre ich dafür verantwortlich, würde KD Englisch in KD Home aufgehen und die restlichen International-Pakete in KD Free, mit Ausnahme jener Sender dieser Pakete die wirklich PayTV sind(Türkmax, LigTV, Nashe Kino, Detskij Mir / Teleklub).
Aber nein, es wird munter weitergewurschtelt. Und am Dienstag dürfen wir die 3. Testkarte begrüßen. Denn ich sehs so, entweder das oder am Dienstag kommen 3 neue Sender. Ich denke eher an ersteres.
Und für jeden Scheiß extra bezahlen...
KDG entzieht dem Kunden mal wieder einen Mehrwert
KDG entzieht dem Kunden mal wieder einen Mehrwert
Magenta Zuhause XXL (FTTH) mit FRITZ!Box 7590 AX, MagentaTV Smart Netflix und Option Disney+ Standard | Amazon Prime Video Jahresabo | Zugriff auf Paramount+ | Sat Astra 19,2°Ost | DVB-T2 HD (FTA + freenetTV connect) | DAB+ | joyn Free | Zattoo Premium (CH) | congstar Allnet Flat S
Aber die anderen Betreiber könnens
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naja...sie machens wohl einfach.Heiner hat geschrieben:Aber die anderen Betreiber könnens
wenn ich privater kabelbetreiber wäre (wenn ich z.b. mehrere häuser nebeneinander hätte und würde da selbst ein kleines netz einrichten), dann würde ich wahrscheinlich alles mögliche (freie natürlich) einspeisen...ich hätte aber wahrscheinlich ständig angst, einer aus den häusern würde mich verpetzen (wäre schön blöd, aber manche sind so drauf) oder sich verplappern und es käme raus und ich bekäme dann ärger.
Natürlich... Premiere, arena, Unity DigitalTV und Kabelkiosk machen das nur einfach so
Lächerlich^^
Btw, wenn ich mich nicht irre dürfen KNBs unter 100 Wohneinheiten einspeisen was sie wollen^^ sicher bin ich mir da aber nicht.
Lächerlich^^
Btw, wenn ich mich nicht irre dürfen KNBs unter 100 Wohneinheiten einspeisen was sie wollen^^ sicher bin ich mir da aber nicht.
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Da das Bild identisch ist können es eigentlich keine Lizenzrechtlichen Gründe sein. Bei der KDG geht es da vielmehr ums Geld verdienen. Die würden ihren Kunden auch noch erzählen auf beiden Programmen kommen unterschiedliche Sendungen nur um KD-Home und KD-Englisch zu verkaufen.
Mein Senf dazu...
DEMNÄCHST WIEDER NEU!!!
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- Coffings
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Das mit den 100 WE trifft nur für das Sächsische Privatrundfunkgesetz zu.Heiner hat geschrieben:Btw, wenn ich mich nicht irre dürfen KNBs unter 100 Wohneinheiten einspeisen was sie wollen^^ sicher bin ich mir da aber nicht.
Leider steht sowas aber im Urhebergesetz immer noch nicht drin...und dann treten Verwertungsgesellschaften wie die VG Media auf den Plan. Beispiel: http://www.stade.ihk24.de/produktmarken ... /Media.jsp$1
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Verbreitung oder Weiterverbreitung
von Darbietungen,
1. die sich auf ein Gebäude oder einen zusammengehörigen Gebäudekomplex beschränken
und in einem funktionellen Zusammenhang mit den dort zu erfüllenden
Aufgaben stehen, oder
2. die ausschließlich in Kabelanlagen verbreitet werden,
a) an die weniger als 100 Wohneinheiten angeschlossen sind
b) sich in einem Gebäude oder einem zusammenhängenden Gebäudekomplex
befinden, wenn diese nicht dauernd zum Wohnen bestimmt sind
c) mit denen unselbstständige Wohneinheiten versorgt werden sollen
3. die ausschließlich in Kabelanlagen in einem Wirtschaftsunternehmen verbreitet
werden.