https://www.dwdl.de/nachrichten/94368/a ... ss_zahlen/Eine Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim ist mit ihrer Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gescheitert. Sie hatte vor Gericht geltend machen wollen, dass die Beitragspflicht wegen eines aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt bestehenden "generellen strukturellen
Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" entfallen müsse. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage in erster Instanz bereits abgewiesen, wegen grundsätzlicher Bedeutung aber die Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Auch wer mit ARD und ZDF unzufrieden ist, muss zahlen
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Auch wer mit ARD und ZDF unzufrieden ist, muss zahlen
Man kann sich nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen, indem man ARD und ZDF mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt vorwirft. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.