http://www.satnews.de/mlesen.php?id=36279Live verliert Gerichtsprozess: keine analoge Einspeisung in Niedersachsen
Mit seinem Beschluss vom 27.04.2006 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Beschwerde des Senders 9Live gegen die Kabelrangfolgeentscheidung der NLM vom September 2005 zurückgewiesen. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Hannover den Antrag von 9Live auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Entscheidung abgelehnt. Die Versammlung der NLM hatte im September 2005 entschieden, dass 9Live künftig nicht mehr in den analogen Kabelnetzen in Niedersachsen verbreitet wird.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidungen der NLM und des Verwaltungsgerichts; die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist unanfechtbar. http://www.9live.de / http://www.nlm.de
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