Call In: MA HSH beanstandet zwei Verstöße bei NICK

Der Kinder- und Jugendsender NICK startete am 12.09.05. Zwischen Ende März 2010 und Ende Juni 2017 hieß der Sender wie sein Vorgänger (1995-1998) wieder nickelodeon. Das Abendprogramm in AT und CH (21:00-06:00) läuft unter dem Titel nicknight.
In Deutschland wird zwischen 20:15-05:00 Uhr MTV+ ausgestrahlt.
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tyu
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Call In: MA HSH beanstandet zwei Verstöße bei NICK

Beitrag: # 26469Beitrag tyu »

Gewinnspielregeln nicht eingehalten:
MA HSH beanstandet zwei Verstöße im Programm von NICK

Norderstedt, den 20. Juni 2008 – Der Medienrat der MA HSH hat auf seiner jüngsten Sitzung zwei Verstöße gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen im Programm NICK der MTV Networks Germany GmbH festgestellt und förmlich beanstandet. NICK hatte in zwei Gewinnspielsendungen die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (Gewinnspielregeln) nicht beachtet. Der Medienrat nahm die gegen die beiden Sendungen gerichteten Programmbeschwerden zum Anlass, sich kritisch mit Gewinnspielformaten auseinanderzusetzen, die insbesondere mit Blick auf den Jugendmedien- und den Verbraucherschutz problematisch seien. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Vorsitzende des Medienrats, Jörg Howe, dass zum 1. September 2008 der zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag klare Regelungen zu Gewinnspielen einführe, die diesen Belangen Rechnung tragen.

In der Sendung „Money Express“ am 29. November 2007 zwischen 0.00 und 3.00 Uhr hatte NICK mehrmals nach einem Countdown die Telefonleitungen geschlossen und andere, neue Leitungen geöffnet. Hierdurch wurde gegenüber dem Publikum ein falscher Eindruck über die Länge bzw. die Beendigung des Gewinnspiels und damit von tatsächlich nicht vorhandenem Zeitdruck geweckt. Eine derartige Irreführung ist unzulässig.

In einer weiteren Sendung von „Money Express“ am 24. Februar 2008 zwischen 1.00 und 4.00 Uhr verstieß NICK gegen das in den Gewinnspielregeln verankerte Gebot der transparenten Auflösung von Gewinnspielen. Danach muss es für den durchschnittlichen Zuschauer möglich sein, die Lösungslogik der gestellten Aufgaben nachzuvollziehen. Dies war nach Ansicht des Medienrats, der sich bei beiden Entscheidungen der einstimmigen Bewertung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten anschloss, nicht der Fall. In einem „Fässerspiel“ sollten alle auf einem Bilderrätsel eingeblendeten Literangaben zusammen gezählt werden. Nachdem sich die Zuschauer drei Stunden lang vergeblich um die Lösung bemüht hatten, löste der Moderator das Spiel in einer für normale Menschen nicht mehr nachvollziehbare Weise auf.
Quelle:
http://www.ma-hsh.de/cms/front_content.php?idart=263
Mein Senf dazu...
DEMNÄCHST WIEDER NEU!!!
ickis
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Re: Call In: MA HSH beanstandet zwei Verstöße bei NICK

Beitrag: # 26839Beitrag ickis »

Wird wohl an meiner Beschwerde Mail liegen, die ich vor ein paar Monaten verfasst habe.
Mindestens 30 Leute aus dem NICKforum hatten dann die selbe Mail an die MA HSH gesendet.
Die hatten uns dann mitgeteilt, dass sie das Vorgehen dort mal genauer beobachten werden.

Dann hat die ganze Aktion ja doch noch was gebracht :)
Sehr schön. :D
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