KEK genehmigt Premiere Sp 1 bis 3 und Premiere Hits
Verfasst: 12.05.2009, 20:00
Zulassung Premiere Sp-1, Premiere Sp-2, Premiere Sp-3, Premiere Hits (vorläufige Arbeitstitel) / Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG
http://www.kek-online.de/Inhalte/pm_05_2009_146.pdf
Quelle:Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG („Premiere“) hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung der Fernsehspartenprogramme mit den vorläufigen Arbeitstiteln Premiere Sp-1, Premiere Sp-2, Premiere Sp-3 und Premiere Hits für einen Zeitraum von acht Jahren beantragt.
Premiere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Premiere AG. Größte Aktionärin der Premiere AG ist News Corporation. Die Anteile der News Corporation werden mittelbar gehalten über die News Adelaide Holdings B.V. Die zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK i. S. Premiere vom 10.03.2009 (vgl. PM 3/2009) bestätigte Beteiligungshöhe von News Corporation lag bei 29 %. Zwischenzeitlich hat News Corporation ihre Beteiligung an der Premiere AG im Rahmen einer weiteren
Kapitalerhöhung auf nunmehr 30,5 % erhöht.
http://www.kek-online.de/Inhalte/pm_05_2009_146.pdf