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Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 05.06.2008, 18:59
von tyu
Der Standard.at meldet das die KommAustria heute eine Entscheiodung bezüglich Kanal Telemedial getroffen hat.
Demnach soll Hornauer die Lizenz entzogen werden. Telemedial habe entgegen seiner Satellitenlizenz keinen regelmäßigen Sendebetrieb in Österreich nachweisen können.

Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3363877

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 06.06.2008, 18:03
von tyu
Beschluss kann man inzwischen auch auf der Homepage der KommAustria nachlesen:

PM:
KommAustria stellt fest: Satellitenzulassung für Kanal Telemedial erlischt

Mit Bescheid vom 05.06.2008 trifft die KommAustria folgende Feststellungen betreffend die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH (Kanal Telemedial):

Kanal Telemedial ist zumindest seit März 2007 nicht in Österreich im Sinne des § 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) niedergelassen, da weder die unternehmerischen noch die redaktionellen Entscheidungen der Kanal Telemedial in überwiegendem Maße in Österreich getroffen werden.

Kanal Telemedial hat damit über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausgeübt. Die Rechtsfolge dieser Feststellung ist das Erlöschen der Zulassung.

Die KommAustria geht in ihrer Begründung im Wesentlichen davon aus, dass Kanal Telemedial seit März 2007 weder gemäß § 3 PrTV-G in Österreich niedergelassen ist, noch dass sie seit diesem Zeitpunkt die ihr erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausübt.

Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Kanal Telemedial hat die Möglichkeit binnen zwei Wochen Berufung gegen diesen Bescheid an den Bundeskommunikationssenat (BKS) zu erheben. Erst eine bestätigende Entscheidung des BKS würde Kanal Telemedial dazu verpflichten, den Sendebetrieb des Programms Kanal Telemedial einzustellen.
Quelle:
http://www.rtr.at/de/pr/PI06062008RF

Ich denke mal Horn auer wird die Entscheidung anfechten. Man darf gespannt sein wie das ganze ausgehen wird. Vielleicht besorgt sich Hornauer ja auch ne Lizenz in einem anderen Land.

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 07.06.2008, 17:07
von tyu
Hornauer hat seinen zweiten Kanal Primetime wieder entdeckt.
Gestern Abend lief dort ne Aufzeichnung in der Hornauer mit Handy am Orange Table saß und telefonisch die Hotline-Berater vorgestellt hat.
Es wurde auch erwähnt das die Berater in Zukunft Live am Orange Table auf Primetime vorgestellt werden sollen.
Wenn er sie nur vorstellt und den ganzen anderen Quatsch weg lässt dann dürfte das sogar durch seine Lizenz als Mediendienst gedeckt sein. Weil wie bei einem Shoppingsender bietet er nur seine Ware (Berater) zum kauf an.

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 10.06.2008, 20:01
von tyu
Wie erwartet will Thomas Hornauer gegen den Entzug der Sendelizenz in Österreich vorgehen.
Man will beim Bundeskommunikationssenat Berufung einlegen.

Quelle:
http://satundkabel.magnus.de/medien/art ... g-vor.html

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 13.06.2008, 17:06
von tyu
Kanal Telemedial zieht um. Das meldet Satnews.de. Allerdings nicht nach Österreich sondern nach Plüderhausen. Das ist nur ein paar Kilometer weiter vom jetzigen Sitz in Ludwigsburg. Wenn ich richtig informiert bin wohnt Horanuer dort in der Nähe und auch seine Telefonfirma Telekontor hat dort ihren Sitz.
Der umstrittene Medienunternehmer Thomas Hornauer verlässt mit seinem Sender Kanal Telemedial Ludwigsburg. Der Mietvertrag für das Fernsehstudio und die benachbarten Backsteingebäude laufe Ende des Monats aus. Dies bestätigte Hornauer am Donnerstag gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Der Medienunternehmer wolle mit seinem Sender Kanal Telemedial nach Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis) umziehen, dem Sitz seiner zweiten Firma, dem Telefondienstleister Telekontor.

Kanal Telemedial wird seit 1. März 2007 mit einer österreichischen Lizenz europaweit verbreitet. Die Medienaufsicht der Alpenrepublik hatte in der vergangenen Woche jedoch mitgeteilt, dass die Lizenz aufgrund von Verstößen erloschen sei. Die Ludwigsburger Studiohalle und die angrenzenden Backsteingebäude würden übergangslos an ein anderes Medienunternehmen vermietet, hies es weiter.
Quelle / Komplette Meldung:
http://www.satnews.de/mlesen.php?id=dbc ... 605349a88c

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 30.06.2008, 19:45
von tyu
Laut informationen des Standard.at wurde die Beschwerde von Hornauer gegen den Enzug der Sendelizenz abgewiesen. Allerdings hat Hornauer nun 6 Wochen zeit auch dagegen beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3397274

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 01.07.2008, 21:32
von maadien
Anscheinend wird Kanal Telemial heute eingestellt.
um 0 Uhr soll Schluss sein...
Er verabschiedet und bedankt sich dauernd...

Mal sehen.
Ich werds mal analog verfolgen...

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 02.07.2008, 00:10
von maadien
Nun isser weg...

Analog ist nur ein schwarzbild...
Digital ist nun ein nicht sendendes Primetime zu sehen...

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 02.07.2008, 00:24
von maadien
HORNI IST ZURÜCK

Er sendet mit Primetime nun anlo nach dem KIKA und 2 mal Digital :brüll:

Re: KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Verfasst: 16.07.2008, 16:07
von maadien
MA HSH geht gegen Primetime vor

Norderstedt, den 16. Juli 2008 – In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk. Zu dieser Feststellung kam jetzt eine Prüfung des Angebots durch die MA HSH, die das Angebot über mehrere Sendetage aufgezeichnet und ausgewertet hat. Da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfügt, hat die MA HSH die Veranstalterin von Primetime, die Firma b2c.tv GmbH & Co. KG, aufgefordert, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte bei Primetime umgehend einzustellen.

Sollte die Veranstalterin dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die MA HSH die für Primetime erteilte Unbedenklichkeitsbestätigung aufheben und ein Verfahren nach § 20 Abs. 2 RStV einleiten, um die nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags erforderliche einvernehmliche Feststellung der Landesmedienanstalten, dass es sich bei Primetime um Rundfunk handelt, herbeizuführen. Der Anbieter müsste dann nach Bekanntgabe der entsprechenden Feststellung nach seiner Wahl entweder unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten Primetime so anbieten, dass das Angebot nicht mehr dem Rundfunk zuzuordnen ist.

Quelle: http://www.ma-hsh.de/cms/front_content.php?idart=272