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MABB: Spielräume bei der Kanalbelegung auf ganz Berlin ausge

Verfasst: 23.11.2007, 17:06
von tyu
Spielräume bei der Kanalbelegung auf ganz Berlin ausgeweitet
Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, der
Kabel Deutschland GmbH in Kooperation mit den Kabelanlagenbetreibern der
Netzebene 4 für die Kanalbelegung in Berlin Spielräume einzuräumen.

§ 41 Abs. 1 Satz 2 MStV sieht dies nach der jüngsten Novellierung des
Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg (MStV) als Regelfall vor; die
Einzelkanalbelegung durch die mabb ist nur noch die Ausnahme für den Fall,
dass die Entwicklung des Programmangebotes und der Übertragungsmöglichkeiten
diese erforderlich macht. Nachdem mittlerweile fast das gesamte Berliner
Stadtgebiet ausgebaut ist, erforderte die Entwicklung der
Übertragungsmöglichkeiten keine Einzelkanalbelegung durch die mabb mehr.

Für die Kanalbelegung gelten neben dem gesetzlichen Vorrang für die
öffentlich-rechtlichen Programme ARD, ZDF, rbb mit Berliner Abendschau,
arte, 3sat, Phoenix, Kinderkanal, den Offenen Kanal sowie die privaten
lokalen und regionalen Fernsehprogramme nach wie vor die gesetzlichen
Kanalbelegungskriterien (Vielfalt des Gesamtangebotes, Nachfrage der
Teilnehmer und lokaler Bezug der Programme). Der Medienrat hat den
Netzbetreibern weiter vorgegeben, die Programme BBC World, CNN und TV 5 über
Kabel zu verbreiten, die er aus Vielfaltsgründen für die Hauptstadt für
besonders wichtig erachtet.

Die Medienanstalt bleibt zuständig für die Prüfung, ob die Kanalbelegung den
gesetzlichen Kriterien entspricht; sie kann erforderlichenfalls
entsprechende Maßnahmen treffen.

Der Beschluss ist zunächst auf den 31. Dezember 2009 befristet.

Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, der
Kabel Deutschland GmbH in Kooperation mit den Kabelanlagenbetreibern der
Netzebene 4 für die Kanalbelegung in Berlin Spielräume einzuräumen.

§ 41 Abs. 1 Satz 2 MStV sieht dies nach der jüngsten Novellierung des
Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg (MStV) als Regelfall vor; die
Einzelkanalbelegung durch die mabb ist nur noch die Ausnahme für den Fall,
dass die Entwicklung des Programmangebotes und der Übertragungsmöglichkeiten
diese erforderlich macht. Nachdem mittlerweile fast das gesamte Berliner
Stadtgebiet ausgebaut ist, erforderte die Entwicklung der
Übertragungsmöglichkeiten keine Einzelkanalbelegung durch die mabb mehr.

Für die Kanalbelegung gelten neben dem gesetzlichen Vorrang für die
öffentlich-rechtlichen Programme ARD, ZDF, rbb mit Berliner Abendschau,
arte, 3sat, Phoenix, Kinderkanal, den Offenen Kanal sowie die privaten
lokalen und regionalen Fernsehprogramme nach wie vor die gesetzlichen
Kanalbelegungskriterien (Vielfalt des Gesamtangebotes, Nachfrage der
Teilnehmer und lokaler Bezug der Programme). Der Medienrat hat den
Netzbetreibern weiter vorgegeben, die Programme BBC World, CNN und TV 5 über
Kabel zu verbreiten, die er aus Vielfaltsgründen für die Hauptstadt für
besonders wichtig erachtet.

Die Medienanstalt bleibt zuständig für die Prüfung, ob die Kanalbelegung den
gesetzlichen Kriterien entspricht; sie kann erforderlichenfalls
entsprechende Maßnahmen treffen.

Der Beschluss ist zunächst auf den 31. Dezember 2009 befristet.
Quelle:
http://www.mabb.de/start.cfm?content=Pr ... ge&id=1369

Verfasst: 25.11.2007, 12:21
von htw89
Auch vernünftig, spätestens werden per 30. November wohl alle Berliner KDG-Haushalte ausgebaut sein. Ein nicht ausgebautes Gebiet in Berlin gibts dann jedenfalls von KDG nicht mehr.