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LMK bestraft Sat.1 für Schleichwerbung
Verfasst: 27.09.2006, 14:09
von Rene3005
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat gegen den Privatsender Sat.1 eine Beanstandung wegen dem Verstoß gegen die Schleichwerbungsbestimmungen ausgesprochen.
Ludwigshafen/Berlin - Wie der Pressesprecher der LMK gegenüber DIGITAL FERNSEHEN sagte, ist Sat.1 jetzt dazu verpflichtet, einen in der Beanstandung aufgeführten Text in der Primetime zwischen 20:00 und 22:45 vorzulesen. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Privatsender eingeleitet.
Der Wortlaut der Verlautbarung wird von der LMK komplett vorgegeben. "Inhaltlich ist in diesem Text genau festgelegt, dass in der zu beanstandenden Sendung nach unserem Ermessen Schleichwerbung stattgefunden hat", sagte der Sprecher.
Gegen diese Entscheidung kann Sat.1 jetzt Widerspruch einlegen. Wenn die Auflage in Kraft tritt, hat der Privatsender genau eine Woche Zeit, den Text in seinem Programm zu verlesen. Darüber hinaus hat die LMK auch ein Bußgeldverfahren gegen den Privatsender eingeleitet.
Auf die Frage von DF, ob Sat.1 aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen die Schleichwerbungsbestimmungen härter bestraft werden wird, sagte der LMK-Sprecher, dass jeder Fall unabhängig voneinander neu geprüft werde. Dennoch ist davon auszugehen, dass Sat.1 diesmal härter bestraft wird. Eine Entscheidung im Bußgeldverfahren soll dann im Dezember erfolgen.
Wie DF bereits berichtete, hatte Sat.1 während der Osterfeiertage in der Unterhaltungssendung "Jetzt geht's um die Eier" Schleichwerbung für einen Hersteller von Schokoladenosterhasen betrieben. Dies ist nicht das erste Mal, dass Sat.1 in Sachen Schleichwerbung auffällig geworden ist: Erst im Februar dieses Jahres wurde Sat.1 wegen Schleichwerbung in den Formaten "Sat.1 Frühstücksfernsehen" und "17:30 Uhr Live aus Berlin" von der LMK bestraft.
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_109363.html
Verfasst: 27.09.2006, 18:56
von Pascal
Und um welche Produkte handelte es sich?
Verfasst: 28.09.2006, 13:10
von ickis
Milka/Lindt Schokoladen Produkte
Verfasst: 28.09.2006, 18:39
von Pascal
Und in wiefern wurde Schleichwerbung betrieben??
Verfasst: 28.09.2006, 19:27
von hendrik
in der sendung "das goldene ei" gabs einen riesigen osterhasen zu sehen,der mit dem lindt-schriftzug versehen war...

Verfasst: 28.09.2006, 20:48
von Pascal
Aber das heißt ja nicht
unbedingt, dass Geld floss...

Verfasst: 28.09.2006, 20:50
von hendrik
trotzdem unzulässige werbung...

Verfasst: 28.04.2007, 20:02
von tyu
Schleichwerbung in Sat.1-Ostershow bestätigt – LMK weist Widerspruch des Veranstalters zurück
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz wies in ihrer Sitzung am 23. April 2007 den Widerspruch von Sat. 1 gegen eine im September 2006 ergangene Beanstandung wegen eines Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot zurück.
Der Veranstalter hatte am 8. April 2006 die Unterhaltungsshow „Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“ ausgestrahlt. Im Mittelpunkt der von Hugo Egon Balder und Hella von Sinnen moderierten Sendung stand ein Kochwettbewerb mit prominenten Teilnehmern, der von spielerischen Aktio¬nen rund um das bevorstehende Osterfest umrahmt wurde. Im Verlauf der Show war neben gut erkenn- und lesbaren Werbebannern mit Namen und Logo eines Süßwarenproduzenten auch mehrfach ein Riesenosterhase im Bild zu sehen, der ein bekanntes Produkt dieser Firma darstellt.
Sat.1 hatte sich darauf berufen, dass das Osterevent von einem örtlichen Ver¬anstalter organisiert und durchgeführt worden sei. Der Sender hätte lediglich die Ausstrahlungsrechte erworben und auf die Werbemaßnahmen vor Ort kei¬nen Einfluss gehabt. Es handele sich um die Abbildung der realen Lebens¬wirklichkeit und insofern um „aufgedrängte Werbung“, wie sie bei Sportveran¬staltungen üblich sei.
Die Versammlung der LMK stellte fest, dass der österliche Kochwettbewerb nicht als Sportveranstaltung eingestuft werden kann. Hier liege keine Übertra¬gung einer in der Gesellschaft verankerten und organisierten Vereinssportart vor, sondern eines speziell für das Sat.1-Programm inszenierten Ereignisses. Eine Abbildung der realen Lebenswelt finde insofern nicht statt, Werbebanner und Riesenosterhasen stellten eine unerlaubte Vermischung von Werbung und Programm dar. Die der Sendung und Veranstaltung zugrunde liegenden Vertragsstrukturen seien nicht geeignet, den Veranstalter aus seiner werbe¬rechtlichen Verantwortung zu entlassen.
Quelle:
http://www.lmk-online.de/default.asp?in ... asp?id=379
Re: LMK bestraft Sat.1 für Schleichwerbung
Verfasst: 24.06.2008, 19:44
von tyu
Wieder mal hat Sat.1 beim Thema Werbung gegen Medienrecht verstoßen. Diesmal beim schweizer Werbefenster:
LMK beanstandet Werbeverstoß im Schweizer Werbefenster von Sat.1
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2008 gegenüber Sat.1 eine Beanstandung wegen eines Verstoßes gegen Schweizer Rundfunkrecht ausgesprochen.
Der Sender hatte am 25. Oktober 2007 in zwei Fällen in seinem Schweizer Werbefenster Werbeblöcke ausgestrahlt, die weniger als die erforderlichen 20 Minuten Abstand zueinander aufwiesen. Das in der Schweiz für die Aufsicht über private Rundfunkveranstalter zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hatte eine entsprechende Zuschauerbeschwerde an die LMK weitergeleitet.
Gemäß der von der LMK erteilten Sendelizenz ist es dem Veranstalter grundsätzlich möglich, in sein Programm ein Schweizer Werbefenster einzufügen. Verbunden ist dies jedoch mit der Verpflichtung, hierin die nationalen Werberegelungen des schweizerischen Rundfunkrechts einzuhalten. Danach dürfen Sendungen höchstens alle 20 Minuten unterbrochen werden. In Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern soll der Abstand zwischen zwei Werbeblöcken innerhalb von Sendungen gemäß der Europäischen Fernsehrichtlinie zwar grundsätzlich auch 20 Minuten betragen. Eine Unterschreitung des Abstandes ist jedoch zulässig, solange sich hierdurch die Anzahl der Werbeblöcke nicht erhöht.
Quelle:
http://www.lmk-online.de
Re: LMK bestraft Sat.1 für Schleichwerbung
Verfasst: 24.06.2008, 19:47
von tyu
Und weils so schön ist haben die Medienwächter in Rheinland-Pflanz gleich noch einen verstoß gefunden:
Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Sat.1-Programm
durch LMK beanstandet
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Hauptausschuss im Mai 2008 die Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ im Programm von Sat.1 beanstandet hat.
Im November des vergangenen Jahres strahlte der Sender mehrfach die Dauerwerbesendungen „Doppelt kocht besser“ und „Eine Stimme für die Liebe. Die Amio Dating Show“ aus und kennzeichnete diese durch die Einblendung des Schriftzuges „Promotion“, dem zum Teil ein Produktname (z. B. „Amio-Promotion“) vorangestellt war.
Gemäß einem Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) darf die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung ausschließlich durch den Schriftzug „Werbesendung“ oder „Dauerwerbesendung“ erfolgen. Die Verwendung von Synonymen wie etwa „Promotion“ wird von der DLM auf der Grundlage der geltenden werberechtlichen Bestimmungen nicht für zulässig erachtet. Diese Auffassung hat auch das Verwaltungsgericht Berlin in einem gegen ProSieben gerichteten, vergleichbaren Verfahren bestätigt (VG 27 A 37.08).
Der Sender hat zwischenzeitlich gegen die Beanstandung Widerspruch eingelegt. Die Versammlung wird über diesen Wiederspruch voraussichtlich am 8. September 2008 entscheiden.
Quelle:
http://www.lmk-online.de