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rbb-Krise: Nächste juristische Niederlage für Führungspersonal

Verfasst: 20.09.2023, 19:47
von PREMIEREWORLD
Heute gab es die nächste Meldung in Sachen rbb-Krise.

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem weiteren Fall die Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung inmitten der Senderkrise abgewiesen.

Die gefeuerte RBB-Direktorin Susann Lange bekommt vorerst keine Ruhegelder. Der öffentlich-rechtliche Sender sollte ihr laut Vertrag in den nächsten Jahren eigentlich insgesamt 1,8 Millionen Euro zahlen.

Doch das Berliner Arbeitsgericht erklärte den lukrativen Vertrag der Managerin an diesem Mittwoch für „sittenwidrig“ – weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe.

Zuletzt war bereits eine andere Kammer im Fall des Ex-RBB-Verwaltungsdirektors zu einem ähnlichen Urteil gekommen, was Experten als „absolut exotisch“ bezeichnet hatten.
https://www.businessinsider.de/wirtscha ... schreiben/


Was ich nicht verstehe, dass eine Juristin selbst nicht erkennen kann, dass das sittenwidrig ist.

Re: rbb-Krise: Nächste juristische Niederlage für Führungspersonal

Verfasst: 08.11.2023, 11:51
von PREMIEREWORLD
Es gibt weitere Neuigkeiten zum Thema Ruhegeld-Regelungen in der Schlesinger-Ära. Das Arbeitsgericht Berlin zeigt weitere Absurditäten beim RBB auf. Das berichten FAZ und DWDL.
Die fristlose Kündigung des ehemaligen RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter war rechtens, das hat das Arbeitsgericht Berlin vor Wochen entschieden. Die "FAZ" zitiert nun aus dem Urteil, das wenig Spielraum für Interpretationen lässt.
https://www.dwdl.de/nachrichten/95469/a ... m_rbb_auf/

Weitere Infos:
Aktenzeichen: (Az.: 21 Ca 1751/23).
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE235011472