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Family TV und die KEK

Verfasst: 11.07.2017, 22:06
von maadien
Family TV bzw. blizz und die KEK sind nicht gerade Freunde.
Wegen einiger schwerer Verstöße scheint man nun das geschafft zu haben, was bisher einmalig ist, die KEK hat den beiden Sendern die Zulassung entzogen.
Daher ist es warscheinlich das die Landesmedienanstalten demnächst bei den beiden Kanälen den Stecker zeiht und die Lizenzen entzeiht....

Diskussion hierzu bei Digitalfernsehen verfolgen:

https://forum.digitalfernsehen.de/threa ... 55/page-11

Re: Family TV und die KEK

Verfasst: 14.07.2017, 22:21
von maadien
Aktuelle Neuigkeiten Rund um Family TV und dem Lizenzentzug...

https://www.wunschliste.de/tvnews/m/zak ... endelizenz

Re: Family TV und die KEK

Verfasst: 27.07.2017, 20:50
von maadien
Tja, nun führt eigentlich kein Weg mehr vorbei an der Einstellung der Sender.
Mal schauen ob ITV diesmal drauf hören wird...

https://www.dwdl.de/nachrichten/62595/f ... instellen/

Re: Family TV und die KEK

Verfasst: 27.07.2017, 23:36
von maadien
Das ist die Antwort der ITV Media Group:
ITV Media nimmt Bezug auf LFK- und BLM-Pressemitteilung - ITV Media legt Rechtsmittel gegen Bescheide ein – FBT-TV GmbH i.G ...
Family TV·Donnerstag, 27. Juli 2017
Augsburg, 27.07.2017. Vor rund zwei Wochen wurde durch die verschiedensten Medien bekannt, die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) habe den Sendern der ITV Media Group die Zulassungen für ihre Sender Family TV und blizz entzogen. Verschiedensten Medienberichten zufolge, sollte das (baldige) Aus erfolgen. Mit Pressemitteilung vom gleichen Tag hatte die ITV Media dem widersprochen. Entgegen den Pressemeldungen lief und läuft auch weiterhin der Sendebetrieb beider Sender uneingeschränkt weiter.

Die LFK, als auch die BLM haben am heutigen Donnerstag via Pressemitteilung kommuniziert, dass als Gründe für den Zulassungsentzug es zu „wiederholten Urheberrechtsverletzungen“ gekommen sei. Dem ist dagegen zu halten, dass es nicht, wie der äußere Anschein vermuten mag, willkürlich zu Ausstrahlungen ohne entsprechende Lizenzrechte gekommen ist, sondern die strittigen Programme unter insgesamt zwei Verträge mit ausländischen Vertragspartnern fielen, aus denen sich im Laufe der vergangenen Monaten aus Sicht beider Medienanstalten ergeben haben mag, dass diese beiden Lizenzgeber diese Programme nicht hätten weiter lizenzieren dürfen. Demzufolge kam es aus Sicht der Medienanstalten zu Ausstrahlungen, die nicht hätten erfolgen dürfen. Die ITV Media hatte zu keinem Zeitpunkt an der Legalität oder Authentizität dieser Verträge gezweifelt. Erst mit Bekanntwerden von Beschwerden bzw. Einleitung eines Verwaltungsfahrens wurde es in Betracht gezogen, dass die betreffenden Vertragspartner wohl nie im Besitz der entsprechenden Rechte waren, so dass diese hätten weiter lizenzieren dürfen. Entsprechende Programme wurden daraufhin seitens ITV Media aus dem Programm genommen.

Die Medienanstalten prangern zudem auch an, dass die Rechtekette stets bis hin zum Produzenten zurückverfolgt werden müssten, zu jedem Zeitpunkt. Da sich teilweise Vertragspartner hier geweigert haben, diese wiederum offenzulegen, war es auch der ITV Media nicht möglich, die Rechtekette bis hin zum Produzenten zurückzuverfolgen und darzulegen. Die Medienanstalten haben die angeblichen Urheberrechtsverstöße weder dem Grunde, noch dem Umfang nach ausschöpfend ermittelt und ausreichend rechtssicher festgestellt. Weder die LFK, noch die BLM haben gewürdigt, dass die ITV Media im Verwaltungsverfahren umfassend mitgewirkt hat und die zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen und die damit zusammenhängende Vorkorrespondenz offengelegt hat.
Die LFK, als auch die BLM sehen darin den Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen, da laut deren Argumentation, die ITV Media nicht mehr die Gewähr dafür bietet „...dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.“, wie aus § 20a, Abs. 1 Nr. 6 hervorgeht.
Zu keinem Zeitpunkt in den vergangenen Monaten hat weder die LFK, noch die BLM die streitgegenständlichen Programme durch die ZAK feststellen und/oder ahnden lassen, mit Ausnahme der Filmbesprechung von „Grand Budapest Hotel“, wo selbst die ZAK einräumt, sie könne nicht zweifelsfrei feststellen, ob denn der gesamte Film oder nur die Filmbesprechung selbst gelaufen war.

Zwischenzeitlich hat die ITV Media die Bescheide der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), sowie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erhalten. Gegen die Bescheide beider Medienanstalten wurde durch die anwaltliche Vertretung am vergangenen Montag bereits beim Verwaltungsgericht Augsburg, sowie beim Verwaltungsgericht Stuttgart am gestrigen Mittwoch Rechtsmittel gegen die Zulassungswiderrufe eingelegt. Es wurde Anträge nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO eingereicht. Ebenfalls wird in kürze Anfechtungsklage gegen den Bescheid der BLM beim Verwaltungsgericht Augsburg, sowie Widerspruch gegen den Bescheid der LFK bei der LFK selbst eingereicht werden.

Bereits vergangene Woche wurde sowohl bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), als auch bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) jeweils Anträge auf Anbieterfortsetzung durch die FBT-TV GmbH i.G. eingereicht. Alleinige geschäftsführende Gesellschafterin ist Karin Tatz, die zukünftig die Aufgabe der Veranstalterin der beiden Sender Family TV und blizz übernehmen wird. Die entsprechende Anzeige gingen bei beiden Medienanstalten am 18. Juli 2017 ein. Die notwendigen Unterlagen wurden unverzüglich nachgereicht. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wurde hierüber bereits in Kenntnis gesetzt. Auch ihnen liegen die entsprechenden Anträge vor. Entgegen ursprünglicher Aussage, dass die kommende ZAK-Sitzung am Dienstag, 1. August 2017 stattfinden soll, soll sie nun erst am 12. September 2017 in Saarbrücken stattfinden. Die FBT-TV GmbH i.G hatte in ihren Anträgen beantragt, hierüber im Rahmen der nächsten ZAK-Sitzung, die ursprünglich gegenüber der ITV Media für den 1. August kommuniziert worden war oder im Rahmen eines angestrengten sog. „Umlaufverfahrens“ zu entscheiden.

Die ITV Media wird hingegen zukünftig als technischer Dienstleister und Vermarkter tätig und die Online-Angebote der Sender betreuen. Bestätigt durch die LFK, als auch durch die BLM ist bislang nur der Eingang beider Anträge, die sie nun seit einigen Tagen vorliegen haben. Nun liegt es an der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) darüber, auch im eigenen Interesse, zügig darüber zu befinden.
Herausgeber & Kontakt:
ITV Media / FBT-TV GmbH i.G Curt-Frenzel-Str. 12 86167 Augsburg
E-Mail ITV Group: presse@itv-group.de E-Mail FBT-TV: kontakt@fbt-tv.de
Tel. ITV Group: +49 821 / 455 416 – 0 / Tel. FBT-TV: +49 821 / 45 54 16 13
Quelle: https://www.facebook.com/notes/family-t ... 730287883/