Verfasst: 22.07.2007, 23:24
Einfach unfassbar
Das deutsche Privat Fernsehen verliert immer mehr an Wert.

Das deutsche Privat Fernsehen verliert immer mehr an Wert.

20 Jahre MBO - Gegründet: 09.05.2005
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Quelle:Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen (LMK) hat als bundesweit für Sat.1 zuständige Medienanstalt überprüft, ob der Sender weiterhin die Anforderungen an ein Vollprogramm erfüllt. Ent-sprechende Zweifel waren in der Öffentlichkeit geäußert worden, als Sat.1 die Absetzung der Formate „Sat.1 am Mittag“, „Sat.1 am Abend“ und „Sat.1 NEWS – Die Nacht“ angekündigt hatte.
Die LMK hat im Rahmen der Prüfung des Programms einen Informati-onsgehalt nur bei solchen Sendungen akzeptiert, die übereinstimmend in den maßgeblichen regelmäßigen inhaltsanalytischen Untersuchungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Prof. Krüger) und für den privaten Rundfunk (Prof. Weiß) als Information klassifiziert wurden. Dabei hat sich ergeben, dass Sat.1 derzeit noch einen Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit aufweist. Dieser Umfang ist jedenfalls ausreichend für ein Vollprogramm, das definiert ist als ein „Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.“ Informationsanteil bedeutet allerdings nicht automatisch Nachrichten, sondern umfasst z. B. auch Lebensweltthemen und Service-Beiträge.
„Wenn die Gesellschaft von den privaten Rundfunkveranstaltern mehr ‚harte’ Nachrichten, z. B. aus den Bereichen Politik, Kultur oder Wirtschaft verlangen will, muss sie dies im Rundfunkstaatsvertrag deutlich sagen“ erklärte der Direktor der LMK, Manfred Helmes. „Die gesetzlichen Anforderungen an ein Vollprogramm enthalten derartige konkrete Kategorien nicht.“ Inwieweit er-gänzend noch eine quantitative Regelung für `harte´ Nachrichten vorgegeben wird ist ebenfalls eine politische Entscheidung. Nach der jetzigen Rechtslage ist eine weitergehende Entscheidung als die, die die LMK jetzt getroffen hat, nicht möglich.
Helmes bekräftigte seine Forderung nach ergänzenden Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag zur Offenlegung der Geldgeber der Hedge Fonds. Dabei müsse die Frage der Programmverantwortung im Zusammenhang mit Renditevorgaben überdacht werden. Letztlich müsse erkennbar sein, welche Interessen welche Geldgeber im Zusammenhang mit Medieninvestitionen vertreten.
Auch die Frage der Festschreibung von Beteiligungsgrenzen global agie-render Medieninvestoren muss geklärt werden. Es ist dringend an der Zeit, das deutsche Medienrecht den Anforderungen an global agierende Finanzfonds anzupassen, so Helmes.Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht als Download auf der Website der LMK (http://www.lmk-online.de) zur Verfügung.