25.000 Euro: mabb erlässt Zwangsgeld gegen RT DE

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25.000 Euro: mabb erlässt Zwangsgeld gegen RT DE

Beitrag: # 100584Beitrag PREMIEREWORLD »

Weil die Verbreitung des Programmes von RT DE nicht bis zum 4. März 2022 eingestellt wurde, hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nun das von ihr angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen den Sender verhängt.
Ein noch höheres Zwangsgeld droht, wenn die Einstellung nicht bis zum 16. März 2022 erfolgt. Dann werden 40.000 Euro fällig.

Am 1. März 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ein Zwangsgeld in üblicher Höhe von 25.000 EUR angedroht und sogleich die Festsetzung angekündigt, sollte die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 4. März 2022 einstellen. Hiergegen hatte die RT DE Productions GmbH Rechtsmittel eingelegt, die bis zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen der Festsetzung des Zwangsgelds nicht entgegenstehen.

Da der Livestream von RT DE auch am 5. März 2022 noch auf verschiedenen Websites verfügbar ist, wird die mabb das Zwangsgeld nun entsprechend festsetzen, es muss bis zum 16. März 2022 bezahlt werden. Gleichzeitig wird die mabb ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro androhen, sollte der Sendebetrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 16. März 2022 eingestellt werden.

Am Abend des 4. März 2022 erklärte die bislang von der RT DE Productions GmbH mandatierte Kanzlei gegenüber der mabb, dass sie ihr Mandat unverzüglich niederlege. Eine Folge davon ist, dass die Zustellung nicht mehr über das elektronische Anwaltspostfach erfolgen kann. Es gilt nun per Postzustellungsurkunde zuzustellen, dies nimmt einige Tage in Anspruch.
Quelle: https://mabb.de/uber-die-mabb/aktuelles ... rt-de.html
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Re: 25.000 Euro: mabb erlässt Zwangsgeld gegen RT DE

Beitrag: # 101366Beitrag PREMIEREWORLD »

Neues Zwangsgeld jetzt 40.000 Euro
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt mabb im Fall RT DE

Berlin, 18. März 2022. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 17. März 2022 den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen die Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ abgelehnt. Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig. „Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt.“ Das Gericht begründet seine Entscheidung nicht nur mit einer Interessenabwägung, sondern bestätigt vielmehr auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.

Die RT DE Productions GmbH kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin.

Zum Hintergrund des Verfahrens der mabb gegen die RT DE Productions GmbH
Am 16. Dezember 2021 ist auf verschiedenen technischen Verbreitungswegen ein Fernsehprogramm „RT DE“ auf Sendung gegangen. Das Programm war von Beginn an in deutscher Sprache und auf den deutschen Markt ausgerichtet. Für dieses Programm wurde bei der mabb weder eine Rundfunkzulassung beantragt noch erteilt. Grundsätzlich gilt, dass linearer Rundfunk zulassungspflichtig ist, die Art der Verbreitung ist dabei unerheblich.

Da die mabb davon ausgeht, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin für das Programm medienrechtlich verantwortlich ist, hatte die mabb am 17. Dezember 2021 ein medienrechtliches Verfahren gegen die RT DE Productions GmbH eingeleitet.

Die RT DE Productions GmbH hatte am 14. Januar 2022 fristgerecht zu den Anhörungsschreiben der mabb Stellung genommen. Da es sich um einen bundesweiten Sachverhalt handelt, befasste sich die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten (ZAK – Kommission für Zulassung und Aufsicht) mit dem Fall und hat am 2. Februar 2022 die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland beanstandet und untersagt, weil die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt. Gegen diesen Bescheid hatte die RT DE Productions GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt.

Am 1. März 2022 hatte die mabb zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht und sogleich die Festsetzung angekündigt, sollte die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 4. März 2022 einstellen. Hiergegen hatte die RT DE Productions GmbH Rechtsmittel, den Eilantrag eingelegt, welcher jetzt am 17. März 2022 abgelehnt wurde.

Am 9. März 2022 hatte die mabb das Zwangsgeld festgesetzt, das die RT DE Productions GmbH bis zum 16. März 2022 bezahlen musste. Zugleich hatte die mabb ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro angedroht, sollte die die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 16. März 2022 einstellen.

Die RT DE Productions GmbH hat das Zwangsgeld mit Ablauf des 16. März 2022 nicht gezahlt. Daher wird die mabb das Geld nun durch das zuständige Finanzamt als Vollstreckungsbehörde eintreiben lassen. Auch hat die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland nicht vollständig eingestellt, das Programm ist über einige Webseiten weiterhin verfügbar. Daher wird die mabb nun ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro mit einer Zahlungsfrist bis zum 28. März 2022 festsetzen.
https://www.mabb.de/uber-die-mabb/press ... rt-de.html
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Re: 25.000 Euro: mabb erlässt Zwangsgeld gegen RT DE

Beitrag: # 101590Beitrag PREMIEREWORLD »

Die RT DE Productions GmbH hat gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Damit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ rechtskräftig. Nach den derzeitigen Feststellungen der mabb hat die RT DE Productions GmbH zudem die Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland vollständig eingestellt. Die mabb setzt daher die weitere Vollziehung der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig aus. Sollte die RT DE Productions GmbH die Verbreitung des Programms wiederaufnehmen, wird die mabb die Vollstreckung fortsetzen.
https://mabb.de/uber-die-mabb/aktuelles ... rt-de.html
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