Ein noch höheres Zwangsgeld droht, wenn die Einstellung nicht bis zum 16. März 2022 erfolgt. Dann werden 40.000 Euro fällig.
Quelle: https://mabb.de/uber-die-mabb/aktuelles ... rt-de.htmlAm 1. März 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ein Zwangsgeld in üblicher Höhe von 25.000 EUR angedroht und sogleich die Festsetzung angekündigt, sollte die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 4. März 2022 einstellen. Hiergegen hatte die RT DE Productions GmbH Rechtsmittel eingelegt, die bis zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen der Festsetzung des Zwangsgelds nicht entgegenstehen.
Da der Livestream von RT DE auch am 5. März 2022 noch auf verschiedenen Websites verfügbar ist, wird die mabb das Zwangsgeld nun entsprechend festsetzen, es muss bis zum 16. März 2022 bezahlt werden. Gleichzeitig wird die mabb ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro androhen, sollte der Sendebetrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ nicht bis zum 16. März 2022 eingestellt werden.
Am Abend des 4. März 2022 erklärte die bislang von der RT DE Productions GmbH mandatierte Kanzlei gegenüber der mabb, dass sie ihr Mandat unverzüglich niederlege. Eine Folge davon ist, dass die Zustellung nicht mehr über das elektronische Anwaltspostfach erfolgen kann. Es gilt nun per Postzustellungsurkunde zuzustellen, dies nimmt einige Tage in Anspruch.